Scheidungsanwältin oder Scheidungsanwalt?

Als Scheidungsanwalt bezeichnet man einen Anwalt, der sich auf das Rechtsgebiet Scheidungen und Trennung spezialisiert hat oder in diesen Bereichen tätig ist. Mit dem Abschluss Studiums ist man noch kein Anwalt, sondern erst Jurist. Nach Abschluss und Bestehen der kantonalen Anwaltsprüfungen darf man sich Anwalt nennen und grundsätzlich in allen Rechtsgebieten tätig werden. Erfahrung, Routine und Spezialisierung sind wie bei Ärzten wichtig für optimale Resultate.

Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt der Eheleute kann helfen, eine einvernehmliche Vereinbarung für die Scheidung zu finden. Es kann aber auch jeder Ehegatte einen eigenen Scheidungsanwalt nehmen, welcher dann vor allem die Interessen seiner Partei beim Aushandeln einer Scheidungsvereinbarung oder in einer Kampfscheidung im Auge hat.