Konkubinatsrecht

Gemeinsam fliegen oder eigene Ziele suchen?

Konkubinat und Recht

Zusammenleben ohne Trauschein oder ohne eingetragene Partnerschaft ist beliebt, hat aber seine Tücken. Im Gesetzt ist diese Form des Zusammenlebens nämlich nicht ausdrücklich geregelt. Das Konkubinatsverhältnis fällt im Wesentlichen unter die Bestimmungen der einfachen Gesellschaft. Eine Beziehung ist aber nicht "einfach eine Gesellschaft". Daher empfiehlt es sich, diese Lebensgemeinschaften durch einen Vertrag zu regeln.

Konkubinatspartner können insbesondere die finanziellen Belange des Zusammenlebens sowie einer allfälligen Trennung regeln. Der Vertrag sollte sich auch zu Fragen der Vorsorge (PK, Lebensversicherung etc.) äussern.

Ein Konkubinatsvertrag kann formfrei abgeschlossen werden. Ein Abschluss in schriftlicher Form wird allerdings empfohlen. Enthält ein Konkubinatsvertrag zusätzlich erbrechtliche Anordnungen, ist eine öffentlich Beurkundung erforderlich.

Gerne erarbeite ich mit Ihnen die Grundlagen für einen Konkubinatsvertrag.