Trennung

Kein Sprung ins Ungewisse.

Trennung und Eheschutz

Wir zeigen Ihnen die Optionen bei einer Trennung auf und erarbeiten mit Ihnen Strategien für den Trennungsprozess.

Eine Trennung kann ohne Einbezug des Gerichts durch eine gütliche Einigung der Ehegatten mit einer Trennungsvereinbarung vollzogen werden (Ausnahme für Rentner, wenn zwei Einzelrenten beantragt werden sollen).

Kommt es nicht zu einer Einigung bzw. zu einer Trennungsvereinbarung, so kann jeder Ehegatte beim Eheschutzgericht um Bewilligung des Getrenntlebens ersuchen.

Zu berücksichtigen gilt es dabei neben den persönlichen Umständen insbesondere folgende Belange:

  • Zuteilung der Obhut über Kinder
  • Regelung von Besuchs- und Mitwirkungsrechten
  • Kinder- und Betreuungsunterhaltsbeiträge
  • Regelung der Wohnsituation (besonders bei Wohneigentum)
  • Unterhaltsbeiträge der Ehegatten
  • Anordnung der Gütertrennung

Zur Beurteilung benötigen das Gericht wie auch wir diverse Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen